Schulgeld

 

Für den Besuch der zweijährigen Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe berechnen wir insgesamt 9.400,00 Euro Schulgeld einschließlich Materialkosten und Prüfungsentgelt.

 

Unter Anrechnung des Schulgeldersatzes der Regierung
(derzeit 22 x 75,00 Euro) ergibt sich für die Studierenden

ein Schulgeldbetrag von 7.750,00 Euro.

Für die Fachliteratur sind 280,00 Euro anzusetzen.

Wohnen und Verpflegung sind im obigen Betrag nicht enthalten.

 

Schulgeldersatz

Schulgeldersatz kann nur angerechnet werden, wenn Sie von keiner anderen öffentlichen Stelle (Agentur für Arbeit, Landesversicherungsanstalt, Berufsgenossenschaft, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) Fördermittel erhalten. Im Falle einer Förderung durch einen der oben genannten Leistungsträger rechnen wir mit ihm direkt ab.

Schulgeldraten

 

Das Schulgeld wird in Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres fällig;
es kann auch monatliche Ratenzahlung beantragt werden.

 

Zum Thema Schulgeld gibt das Sekretariat gerne nähere Auskunft.

Tel: 08821-71088